Wohn-Riester: Familien können profitieren

von Rosie Cade
15 May 2009

Die Eigenheimrente sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Die einen freuen sich über die Möglichkeit, die Tilgungsraten für die eigenen vier Wände steuerlich geltend machen zu können, andere sehen durch Zuschüsse des Staates eine spürbare Entlastung bei der Immobilienfinanzierung. In der Tat können durch den Wohn-Riester die Kosten eines Eigenheims gesenkt werden. Die Einzahlungen in zertifizierte Verträge können bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bis zu einer Höhe von 4200 Euro Im Jahr als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Darüber hinaus winken einer vierköpfigen Familie jährliche Zulagen von knapp 800 Euro. Die monatliche Entlastung des Budgets kann sich also auf knappe 250 Euro belaufen, sofern das Einkommen und damit der Grenzsteuersatz entsprechend hoch ausfällt. Im Laufe der Jahrzehnte, die eine Immobilienfinanzierung dauert, können über die Eigenheimrente so durchaus 50.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Der einzige Haken liegt in der nachgelagerten Besteuerung der Riester-Rente. Werden die Vertragsguthaben zur Immobilienfinanzierung entnommen und nicht bis zum Eintritt in den Ruhestand wieder zurückgeführt, droht eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Die Einzahlungen in den Wohn-Riester-Vertrag werden nämlich auch dann auf einem so genannten Wohnförderkonto verbucht, wenn sie unmittelbar zur Tilgung einer Hypothek verwendet werden. Auf dem Wohnförderkonto gilt eine Verzinsung in Höhe von 2,0 Prozent im Jahr. Die fiktiven Vertragsguthaben werden beim Eintritt in den Ruhestand in eine hypothetische Rente umgerechnet. Diese wiederum unterliegt – eben wegen der nachgelagerten Besteuerung – in voller Höhe der Einkommensteuer. Diese muss dann im Zweifelsfall gezahlt werden, auch wenn aus dem Riester-Vertrag gar keine Mittel mehr fließen. Steht außer der gesetzlichen Rente, die ohnehin sehr schmal ist, dann kein weiteres Budget zur Verfügung, droht ein schmerzlicher finanzieller Engpass.
Letztlich ist aufgrund dieses Nachteils fraglich, ob der Wohn-Riester ein wirklich geeignetes Instrument ist. Schließlich verfügt die Zielgruppe – Arbeitnehmer, speziell Familien – in der Mehrzahl aller Kenntnis nach ohnehin nicht über eine ausreichende private Altersversorgung. Wird dann nicht nur die Riester-Rente anderweitig verwendet, sondern darüber hinaus auch noch eine Steuerschuld aufgebaut, droht eine Unterversorgung. Sicherlich muss in diesem Zusammenhang auch berücksichtigt werden, dass der Erwerb einer Immobilie ein Stück weit Vermögensbildung darstellt und die Lebenshaltungskosten im Alter aufgrund der entfallenen Miete drückt. Das Haus allein aber ernährt niemanden und reicht nicht aus. Da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung immer schmaler werden und schon in weniger als 20 Jahren das Niveau einer Grundsicherung erreicht haben dürften, steht zu befürchten, dass sich viele, die den Weg ins Eigenheim nur wegen der Eigenheimrente antreten können, schlichtweg übernehmen und in die Armutsfalle tappen.

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